cēlības
cêlības, [das Emporheben (auf einem Stuhl u. dgl.) eines Gefeierten bei einer Feier (Praulen) oder eines Gewählten (Bers.) und das damit verbundene Gelage; das Gelage nach einem talkus, nach der Beendigung des Dreschens oder einer anderen Feldareit resp. bei der Einweihung eines Hauses (Ruhental); "nu man būs cēlības (Finderlohn)", sagt man (in Saussen) beim Emprobene eines verlorenen Gegenstandes; daselbst nenne man cēlības auch die Belohnung für die Hilfe beim heben eines umgestürztes Wagens; auch das Herausheben der Sachen aus dem Wagen (am Georgitage) neuangekommener Einwohner und die damit verbundene Bewirtung]: kuŗš nav steidzies apsveicināt jaunuos ienācējus? kuŗš nav piedalījies pie cēlībām? Austriņ.
Avots: ME I, 376, 377
Avots: ME I, 376, 377