pilskungs

pìlskùngs, Hauptmann, Statthalter Manz. Phras. XLIII; in Kurl. n. U. in früheren Zeiten: der Oberhauptmann, Hauptmann; in Livl. ungewöhnl. und bedeutete nur den Besitzer od. Gebietenden in einem Schlosse od. in einem Gute, das den Beinamen pils führt.

Avots: ME III, 217